FAQ Artikel für den SP-Adapter

8a. Besteht zurzeit schon eine verpflichtende Ausstattung mit einem Truck-Trailer-Interface (TTI) für die SP-Anerkennung?

Gemäß der aktuellen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es aus Sicht des Kfz-Gewerbes noch keine eindeutige gesetzliche Verpflichtung, das Truck-Trailer-Interface (TTI) im Zusammenhang mit dem SP-Adapter für die Durchführung der Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 und Anlage VIII StVZO an Anhängern mit einem elektronischen Bremssystem (EBS) einzusetzen. Für die Anerkennung als SP-Werkstatt ist die verpflichtende Ausstattung mit dem TTI noch nicht erforderlich. Dazu ist eine entsprechende Anpassung der Anlage VIIId StVZO (Untersuchungsstellen, Ausstattung und bauliche Gegebenheiten, Mess- und Prüfgeräte) noch erforderlich. Eine solche Pflichtausstattung der anerkannten SP-Werkstätten soll in der StVZO-Novelle verankert werden, sodass frühestens ab dem Jahr 2025 dieser verpflichtend zum Einsatz bei der SP kommen muss.

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