FAQ Artikel für den SP-Adapter

5. Wird meine SP Anerkennung beschränkt wenn ich keinen SP-Adapter habe?

Seit dem 01.07.2017 wird von der zuständigen Anerkennungsstelle (z. B. örtlich zuständige Kfz-Innung) die bisherige SP-Anerkennung auf "Fahrzeuge der Klasse M2, M3, N2, N3 (Lkw, KOM) mit Erstzulassung vor dem 01.01.2014 sowie Fahrzeuge der Klasse O4 (Anhänger) mit Erstzulassung vor dem 01.01.2015" beschränkt, sofern der SP-Betrieb keinen SP-Adapter vorhalten kann.

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