FAQ Artikel für den SP-Adapter

4. Schreibendes Bremsmessgerät - Verzögerungsmessgerät (VZM)

Wie ist die Bremswirkungsprüfung bei Fahrzeugen, die aufgrund von fahrwerksgeometrischen oder anderen fahrzeugtechnischen Gründen (z. B. überbreite Fahrzeuge, permanenter Allradantrieb) nicht auf dem vorhandenen Bremsprüfstand geprüft werden können, durchzuführen?

Bei Fahrzeugen, die aufgrund von fahrwerksgeometrischen oder anderen fahrzeugtechnischen Gründen (z. B. überbreite Fahrzeuge, permanenter Allradantrieb) nicht auf dem Bremsprüfstand geprüft werden können, ist die Bremswirkungsprüfung in einem Fahrversuch mit einem Verzögerungsmessgerät (VZM) auf ebener, griffiger Fahrbahn durchzuführen. Dazu kann ein separates VZM (Nr. 5 der Anlage VIIId StVZO) oder der SP-Adapter (Nr. 25 der Anlage VIIId StVZO) eingesetzt werden. Sofern ein VZM oder SP-Adapter dafür eingesetzt wird, muss dieser entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (Nr. 3.2 der Anlage VIIId StVZO) kalibriert sein.

Alle bis zum 31.12.2018 ausgelieferten SP-Adapter sind bereits bei Auslieferung an die anerkannten SP-Betriebe stückgeprüft/kalibriert und mit einer Plakette entsprechend gekennzeichnet. Seit dem 01.01.2019 können die SP-Adapter zusätzlich mit der VZM-Funktionalität bestellt werden; in diesem Fall ist ebenfalls eine Plakette auf der Rückseite des SP-Adapters angebracht. Auf der sogenannten "Kalibriermarke" sind neben dem Termin (Monat/Jahr der nächsten Kalibrierung), Angaben zur prüfenden Stelle (DAkkS-Registrierung) sowie die laufende Kalibriernummer mit Zuordnung zum Kalibrierschein angegeben. Die Erstprüfung hat eine Gültigkeitsdauer von 24 Monaten. Die wiederkehrenden Kalibrierungen an im Betrieb befindlichen SP-Adaptern als VZM sind seit dem 01.01.2019 entsprechend der "neuen" Kalibrierrichtlinie fristgerecht in Abständen von maximal 24 Monaten durchzuführen. Jede Kalibrierung wird über eine Kalibrierbescheinigung sowie anhand eines Kalibrieraufklebers auf der Rückseite des SP-Adapters dokumentiert.

Sollte der SP-Adapter als Verzögerungsmessgerät (VZM) für die Bremswirkungsprüfung im Fahrversuch nicht eingesetzt werden, sondern ausschließlich für die Verbauprüfung und die Bremswirkungsprüfung auf einem Bremsprüfstand (auslesen der Bremsdrücke über die OBD-Schnittstelle) muss der SP-Adapter für die Zukunft nicht weiter stückgeprüft/kalibriert werden.

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