FAQ Artikel für den SP-Adapter

1. Prüfung über OBD-Schnittstelle nicht möglich

Wie muss die Prüfung der elektronisch geregelten Fahrzeugsysteme im Rahmen der SP durchgeführt werden, sofern der SP-Adapter von der Software FSD.SP21 nicht unterstützt wird bzw. deren Anbindung über die OBD-Schnittstelle des Nutzfahrzeuges (Lkw, Kraftomnibusse) nicht möglich ist?

Sollte aus irgendeinem Grund die Schnittstellenprüfung an einem Nutzfahrzeug (Lkw, Kraftomnibusse) mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2014 und für Anhänger mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2015 nicht durchführbar sein, muss die Prüfung der elektronisch geregelten Fahrzeugsysteme dennoch mit Hilfe der Software FSD.SP21 "zu Fuß" z. B. anhand der Prüfpunkte aus der FSD-Anwendung abgearbeitet werden. Diese Vorgehensweise dient dazu, dass im Sinne der Nummer 2.2 der Anlage VIIIa StVZO in Verbindung mit der Nummer 2 der HU-Richtlinie zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges eine Erweiterung der Untersuchungspunkte immer im Ermessen des Prüfers möglich ist. Damit soll insgesamt sichergestellt werden, dass im Rahmen der technischen Fahrzeugüberwachung (HU, SP) möglichst alle Fahrzeugmängel aufgedeckt und instandgesetzt werden.

Unabhängig von diesem Grundsatz, muss der anerkannte SP-Betrieb seinen beschädigten SP-Adapter mit Kabel umgehend mit dem “RMA-Begleitschein“ zur Reparatur an DSA Daten- und Systemtechnik GmbH gesendet werden. Dazu ist zuvor eine Anmeldung im Portal unter hua-service.de erforderlich. Im WebShop, über den gleichen Link, können neben der Bezahlung von Reparaturen auch Ersatzteile wie Akkus sowie Kabel bezogen werden.
 

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